Wir, Verena Dineiger und Manuela Meißner, arbeiten seit 20 Jahren als Logopädinnen im Heilpädagogischen Zentrum Irchenrieth und in eigener Praxis „Logopädie für besondere Kinder“. Schwerpunkt in unserer Arbeit mit fast ausschließlich behinderten oder von Behinderung bedrohten Kindern, bildet die Unterstützte Kommunikation und die Mund- Ess- Trinktherapie (Sondenentwöhnung, Fütterstörung, Trinkschwäche, Orofacialstörung). Gerade in diesen Bereichen haben wir zahlreiche Fortbildungen besucht und sind darüber hinaus zertifizierte Castillo-Morales-, Theraplay- und Konlab Therapeutinnen, sowie Therapeutinnen und Referentinnen für unterstütze Kommunikation.
Bei behinderten Kindern gestaltet sich der Spracherwerb oft schwierig und die unterstützte Kommunikation bietet hier ein Therapiekonzept vom Aufbau einer Interaktion bis hin zur Sprachanbahnung
und/ oder einem Sprachersatz (Gebärden, elektronische Kommunikationshilfen, Bildertafel).
Die orofaciale Regulationstherapie nach Castillo Morales wurde für Kinder entwickelt, die nicht oder noch nicht in der Lage sind, ihren muskulären Tonus aktiv zu steigern. Durch manuelle Therapie von außen mittels Druckes, Streichen, Vibration und Stretch wird dabei Energie von den muskulären Rezeptoren aufgenommen, die nervöse Impulse hervorrufen (diese werden zur Muskelkontraktion benötigt), die peripher wirken oder an das zentrale Nervensystem weitergeleitet werden. Eine große Rolle spielt dabei auch das ausgewogene Gleichgewicht von Saugen, Schlucken und Atmen. Des Weiteren kann diese Therapieform auch beim Erlernen von späteren Kaubewegungen hilfreich sein.
Zusätzlich bieten wir einmal jährlich eine UK-Intensivwoche an, in der wir mit Gruppenaktivitäten bei Kindern die Lust auf Kommunikation wecken wollen und bestehende Kommunikationsformen weiterentwickeln und vertiefen.
Aufgrund unseres Angestelltenverhältnisses im HPZ können wir keine Kassenzulassung beantragen, so dass Therapien in unserer Praxis nur von Privatpatienten oder von Kassenpatienten mit einer Genehmigung außerhalb des Regelfalls in Anspruch genommen werden können.
Dank der Unterstützung durch die Kinderkrebshilfe können aber auch Therapien für diejenigen Kindern finanziert werden, deren Krankenkassen diese Sondergenehmigung nicht erteilen.